Gartenteich

Gartenchronik

Tagebuch zweier Kleingärtner

Solaranlage im Kleingarten?

Grundsätzlich gilt: Was laut dem Bundeskleingartengesetz oder der Verbandssatzung nicht verboten ist, ist erlaubt. Aber gilt dies auch für eine Solaranlage, die man an irgendeinem Ort in seinem Garten platziert? Jein.

Solarpanele auf dem Dach eines Kleingartenbungalows
Solarpanele auf dem Dach eines Kleingartenbungalows

Hierfür sehen wir uns §1 Absatz 1 Satz 1 des Bundeskleingartengesetz (BKleinG) genauer an:

Ein Kleingarten ist ein Garten, der […]

[…] dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) […]

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Heißt: Gärtnern und die Leckereien aus dem eigenen Garten genießen, zu verschenken oder gar für einen wohltätigen Zweck zu spenden ist erlaubt. Die üppigen Erträge zu verkaufen ist allerdings genauso untersagt wie dauerhaftes Wohnen oder Solarstrom ins Stromnetz einspeisen, womit wir wieder beim Thema wären. Man darf sich also an dem Stückchen Grün, was man für ein paar Euro im Monat von der Gemeinde pachtet, nicht bereichern. Wie aber kann man sich eine Solaranlage aufs Gartenhäuschen setzen?

Leben mit einer Insel

Das Stichwort lautet „Insel“. Mit einer zwei Solarmodule umfassenden Inselsolaranlage, wie wir sie uns aufs Dach gesetzt haben, deckt man während der Saison locker den eigenen Strombedarf.

Laderegler (oben links), Steuerungseinheit (mitte links), Batterien (mitte) und SmartShunt (oben rechts)
Laderegler (oben links), Steuerungseinheit (mitte links), Batterien (mitte) und SmartShunt (oben rechts)

Gespeichert wird der „geerntete“ Strom in vier Lithium-Eisenphosphat-Batterien mit einer Kapazität von jeweils 100 Ah, was bei einer Reihen-Parallel-Schaltung in Summe umgerechnet ca. 4800 Wh entspricht.

Damit der Strom auch dort hinkommt, wo wir ihn haben wollen, haben wir einen vom Stadtstrom unabhängigen Stromkreis aufgebaut und entsprechende Leitungen gezogen. Als Übergangsstück dient hier unser Konverter, den ihr auf dem nachfolgenden Bild seht.

Konverter
Konverter

Dieser sorgt dafür, dass die Spannung von (bei uns) 24 Volt auf 220 Volt hochgeregelt wird, sodass man damit Fernseher, Kühlschrank oder gar eine Brunnenpumpe betreiben kann. Selbst unser mobiles Induktionskochfeld können wir damit betreiben! Was man hierbei allerdings beachten muss: Kochen und Bewässern, das geht bei diesem Modell nicht gleichzeitig. Bei einer Last von mehr als 2500 Watt kommt die Sicherung.

Das Einzige, was bei uns jetzt noch über Stadtstrom läuft, ist die Deckenbeleuchtung. An die haben wir uns nicht rangetraut, da diese direkt mit dem Sicherungskasten verbunden ist. Aber wann braucht man die schon, wenn alles mit LED-Leisten ausgestattet ist…

Mit der Zeit gehen

Wir haben ewig mit uns gerungen, diesen Beitrag hier zu veröffentlichen. Letztendlich haben wir uns gesagt: „Warum nicht? Was nicht verboten ist, ist erlaubt!“ Und sowieso: „In Zeiten von Naturstrom und Co. sollen wir für unser kleines Biotop keinen selbst erzeugten Strom nutzen dürfen?“.

Fakt ist: Unser biologischer Fußabdruck für die Nutzung dieses Kleingartens geht durch diese Investition gen Null…wenn nicht sogar ins Plus. Wir geben – in Verbindung mit dem intelligenten automatischen Bewässerungssystem – der Natur mehr zurück, als wir tatsächlich nehmen.

Was gibt es zu beachten?

  1. Bei der Anbringung einer Solaranlage dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Heißt: Diese darf „von außen“ nicht sofort sichtbar und muss jederzeit wieder abbaubar sein.
  2. Es darf kein Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden.
  3. Konverter, Module und Laderegler müssen aufeinander abgestimmt sein (ganz wichtig! Brandgefahr!)
  4. Achtet auf das, was in der Vereinssatzung steht: Ist doch der Aufbau von Solarmodulen verboten, müsst ihr euch daran halten.

3 Gedanken zu „Solaranlage im Kleingarten?“

    • Hallo Xaver,

      das mit der Kündigung tut mir sehr leid.

      Wichtig ist natürlich, um was für eine Art von Solaranlage es sich handelt:

      Handelt es sich um eine klassische Solaranlagenkonstruktion, mit der man überschüssigen Strom ins Netz einspeist, erhält man vom örtlichen Versorger eine Einspeisevergütung. Gemäß Bundeskleingartengesetz ist das Erwirtschaften von Einkünften aus der kleingärtnerischen Nutzung nämlich nicht erlaubt.

      Handelt es sich allerdings um eine Inselsolaranlage, die keinerlei Verbindung zum städtischen Stromnetz hat, kommt es darauf an, was der Landesverband in seiner Satzung zu stehen hat:

      Wird die Installation laut Satzung gänzlich untersagt und man entscheidet sich dennoch für die Anbringung einer Solaranlage, stellt dies durchaus einen Kündigungsgrund dar. Steht dort allerdings nichts, kann man davon ausgehen, dass dies erlaubt ist – sofern der erzeugte Strom nicht eingespeist und ausschließlich zur Bewirtschaftung des Gartens genutzt wird (Arbeitsstrom).

      Ich empfehle dir, die Satzung des Landesverbandes bzw. des Gartenvereins noch einmal genau anzusehen. Findest du dort nichts mit „Solar“, wäre mein nächster Weg der zum Anwalt.

      Vor der Installation unserer Anlage haben wir uns über alle möglichen Kanäle informiert und nichts über ein Verbot gefunden. Daher fiel die Entscheidung zur Installation der Solaranlage. Hinter vorgehaltener Hand hieß es irgendwann, dass diese bei uns geduldet werden. Mittlerweile ist es sogar erlaubt, ein klassisches Balkonkraftwerk zu installieren. Aber wie gesagt: Das ist von Verband zu Verband unterschiedlich.

      Das oben geschriebene stellt keine Rechtsberatung dar und gibt nur das wieder, was wir während unserer Recherchen für Brandenburg bzw. unseren Landes- bzw. Bezirksverband herausgefunden haben.

      Ich hoffe, dass du deinen Garten dennoch behalten kannst und wünsche dir alles Gute.

      Viele Grüße
      Steven

      ———
      Nachtrag:
      Ich hab eben mal die Suchmaschinen angestrengt. Zuerst sei gesagt: Grundsätzlich kann jeder Pächter selbst festlegen, was auf seinem Grund und Boden erlaubt und verboten ist. Was er allerdings nicht darf ist, sich über geltendes Recht hinweg zu setzen. Sollte es sich um den Verband handeln, den ich gefunden habe, sind Solaranlagen tatsächlich nicht erlaubt (es sei denn, dieser Punkt wurde erst nach der Anbringung deiner Solaranlage nachträglich aufgenommen). Sollte dem so sein rate ich dir tatsächlich anwaltlichen Rat einzuholen, denn einige Punkte der Gartenordnung scheinen gesetzeswidrig zu sein (es gibt auch entsprechende Urteile vom BGH). Damit wäre die ganze Satzung und somit auch deine Kündigung hinfällig. Ob dem allerdings wirklich so ist, kann dir nur ein Anwalt sagen.

      Allerdings würde ich persönlich Abstand von diesem Kleingartenverein nehmen. Egal was man macht – man kann es laut deren Gartenordnung nur verkehrt machen.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar