Wer auf der Suche nach Grundstücken für ein eigenes (möglichst großes) Haus ist, kennt dieses Thema: Viel Wohn- und Nutzfläche und noch viel mehr Land. Was man dabei allerdings nicht bedenkt, sind die anfallenden Nebenkosten und die Arbeitszeit, die in Haus und Grundstück investiert werden müssen.
Bei Kleingärten sind die Obergrenzen gesetzlich festgelegt. Ausnahmen bilden hier Grundstücke und Gebäude mit Bestandsschutz, wobei diese die Obergrenzen auch nicht maßlos überschreiten und so sind wir froh, dass wir nun unsere freie Zeit auf einem dieser Grundstücke verbringen dürfen.
Im Gartenhaus, mit 36 m² Grundfläche weniger als halb so groß wie unsere Wohnung in der Großstadt, sind kurze Wege und Gemütlichkeit an der Tagesordnung. Zudem reichen drei Kerzen aus, um die Raumtemperatur messbar zu erhöhen. Wer hätte das gedacht?
Auch wenn wir erst seit 5 Monaten Besitzer dieses Kleinods sind und auf dem Grundstück bisher mehr gearbeitet als uns erholt haben, so wollen wir das kleine grüne Fleckchen Erde nie mehr missen.
Bei unserem nächsten Gartenbesuch gibt es wieder jede Menge zu tun. Noch immer wollen irgendwelche Platten verlegt, Rasenkantensteine gesetzt und – jetzt im Februar – Pflanzen beschnitten werden.